Bootswerft und Bootsmotoren Service

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.Reglement  Werft Bojen und Steg-Anlagen Mietvertrag Bojenfeld Turmhof Steckborn (Version 01.09.2021)


Grundsatz

Die Weft (Gäste) Werft-Bojen und Steg-Anlagen Plätze sind ausschliesslich für die Kunden der Bootswerft Hofer Daniel bestimmt. Alle Arbeiten durch Dritte an den im Mietvertrag angegebenen Booten bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Bootswerft Hofer Daniel.


1      Versicherung

1.1 Boote dürfen nur mit gültiger Kontrollmarke ( Vignette ) versehen an der Boje oder an der Steg-Anlage vertäut werden.

1.2 Im Werft Bojen und Steg-Anlagen Mietvertrag muss zwingend angegeben werden, ob und wie das Boot kasko-versichert ist.

1.3 Die Boote sind an der Weft-Boje und an der Steg-Anlage nicht durch die Bootswerft Hofer versichert. Die Bootswerft Hofer ist von jeder Haftpflicht für sämtliche Schäden und für den Totalverlust des Bootes an der Boje und an der Steg-Anlage befreit.

 

2      Rechte und Pflichten an der Boje

2.1 Die zugeteilte Boje oder der zugeteilte Steg-Anlagen Platz ist ausschliesslich für den im Mietvertrag angegebenen Mieter und für das im Mietvertrag angegebene Boot bestimmt.

2.2 Jede entgeltliche oder unentgeltliche dauernde oder vorübergehende Weitergabe (einschliesslich Untervermietung oder bei Bootseignerwechsel) der Werft-Boje oder des Steg-Anlagen Platzes an Dritte ist verboten.

2.3 Wenn das Boot nicht oder nur während eines Teils der Saison eingewassert und / oder an die Werft-Boje oder an den Steg-Anlagen Platz vertäut wird, ist die Miete dennoch ganz geschuldet.

2.4 Jeder Bootswechsel, Motorenwechsel oder Reparatur ohne vorherige Zustimmung der Bootswerft Hofer Daniel hat eine Fristlose Kündigung zur Folge.

2.5 Für die Werft-Bojen-Mieter stehen zwei Dingis zur Verfügung. Die Ruder sind gegen Diebstahl gesichert.

Die Dingis müssen nach dem Übersetzen umgehend zurück an Land gebracht werden und dürfen nicht an der Boje bleiben.

 

2.6 An der Steg-Anlage und im Bojen Feld dürfen keine Abfälle entsorgt werden. Gewässerschutz beachten. Boote nur mit reinem Wasser reinigen (siehe Bodensee Schifffahrts-Verordnung).

 

3      Werft-Bojen/Steg-Anlagen Platz Zuteilung und Rechnungsstellung

3.1 Die Werft Bojen oder Steg-Anlagen Plätze werden durch die Bootswerft Hofer Daniel zugeteilt. Die Werft behält sich vor, bei jeder Vertragsverlängerung die Zuteilung zu ändern (siehe Mietvertrag).

3.2 Boote, die am falschen Platz und/oder unzureichend befestigt sind, werden kostenpflichtig durch die Bootswerft Hofer Daniel neu vertäut.

3.3 Die Werft-Bojen und Steg-Anlagen Plätze stehen vom 01. April bis zum 15. Oktober zur Verfügung. Ausserhalb dieser Zeitperiode bedarf jedes Anlegen an den Bojen und an der Steg-Anlage der vorgängigen Zustimmung der Bootswerft Hofer Daniel.

3.4 Müssen die Boote wegen der Wetterbedingungen, wegen Hochwassers oder wegen Tiefwassers von den Werft-Bojen und/oder Steg-Anlage Plätzen genommen werden, schuldet die Bootswerft Hofer Daniel dafür weder finanziellen Ersatz noch Real-Ersatz.

3.5 Die jährlichen Werft-Bojen und Steg-Anlagen Platz Rechnungen erfolgen spätestens 10 Tage vor Fälligkeit.

3.6 Die Mietpreise für die Bojen oder Steg-Anlagen Plätze setzten sich insbesondere zusammen aus einer Mietgebühr, aus der Konzessionsgebühr, aus den Kosten für den Unterhalt der Infrastruktur und aus den Mehrwertsteuern (MwSt.).

Ich erkläre, dieses Reglement ausgehändigt erhalten und vollständig durchgelesen zu haben sowie als Bestandteil meines Bojen Steg-Anlagen Mietvertrags Bojenfeld Turmhof Steckborn zu akzeptieren:

      

Ort und Datum:__________________________     Unterschrift des Mieters:_____________