Bootswerft und Bootsmotoren Service

Wir kümmern uns um Ihr Boot 

Boots-Lager Reglement der Bootswerft Hofer Daniel Steckborn (Version 01.09.2021



1 Versicherung

1.1  Im Boots-Lager Mietvertrag muss zwingend angegeben werden, ob und wie das Boot kasko-versichert ist.

1.2  Boot, Anhänger, Blache und Inventare sind sowohl beim Bootstransport als auch auf dem Werftgelände, Aussenplatz und in der Halle nicht durch die Bootswerft Hofer Daniel versichert.

1.3  Die Bootswerft Hofer Daniel ist von jeder Haftpflicht für sämtliche Schäden an/Totalverlust von Boot, Anhänger, Blache und Inventaren sowohl beim Bootstransport als auch auf dem Werftgelände, Aussenplatz und in der Halle befreit.


2       Rechte und Pflichten im Lager

2.1  Der Lagerplatz ist ausschliesslich für den im Mietvertrag angegebenen Mieter und für die im Mietvertrag angegebenen Sachen (Boot und Anhänger) bestimmt.

2.2  Jede entgeltliche oder unentgeltliche dauernde oder vorübergehende Weitergabe ( einschliesslich Untervermietung oder bei Bootseignerwechsel ) des Lagerplatzes an Dritte ist verboten.

2.3  Wenn das Boot und/oder der Anhänger nicht oder nur während eines Teils der vertraglichen Mietdauer eingelagert wird, ist die Miete dennoch ganz geschuldet.

2.4  Jeder Transport von Boot, Anhänger, Blache und/oder Inventaren zum/vom Lagerplatz durch den Mieter oder durch Dritte bedarf der vorgängigen Zustimmung der Bootswerft Hofer Daniel.

2.5  Jede Arbeit am Boot, einschliesslich Änderungen im Innenraum oder Polierarbeiten, am Anhänger und/oder an Inventaren am Lagerplatz/auf Werftgelände durch den Mieter oder durch (private oder gewerbliche) Dritte bedarf der vorgängigen Zustimmung der Bootswerft Hofer Daniel.

Schleif-, Mal-, Lackier- und alle sonstigen die anderen Boote, den Lagerplatz und/oder die Gewässer verschmutzenden Arbeiten sind am Lagerplatz verboten. Solche Arbeiten sind zwingend durch die Bootswerft Daniel Hofer oder auf einem von den Bootswerft Daniel Hofer zugewiesenen Werkplatz auszuführen.

Das gesamte Material, einschliesslich Verbrauchsmaterialien, muss jedenfalls bei der Bootswerft Hofer Daniel bezogen werden.

2.6  Brandgefährliche Geräte wie Heizlüfter, Arbeitsscheinwerfer, externe Batterie-Ladegeräte und dergleichen dürfen aus Versicherungsgründen am Lagerplatz nicht angeschlossen werden.

2.7  Jede (auch vorübergehende) Materialablage ausserhalb des Boots oder von Anhängerbehältnissen auf dem Lagerplatz und/oder Werftgelände bedarf der vorgängigen Zustimmung der Bootswerft Hofer Daniel.

Unbewilligte und unordentliche Materialablagen werden durch die Bootswerft Hofer Daniel kostenpflichtig beseitigt.

2.8  DerLagerplatz und das Werftgelände sind keine Mülldeponie. Jeder Abfall ist durch den Verursacher selbst zu entsorgen. Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung beachten!

2.9  Dem Mieter und seinen namentlich bezeichneten Begleitpersonen wird nach gehöriger Vorankündigung während der Geschäftsöffnungszeiten der Bootswerft Hofer Daniel Zutritt zu Boot und/oder Anhänger gewährt.

Der Mieter haftet auf dem gesamten Werftgelände für seine Begleitpersonen.

2.10Fremdfirmen und Drittpersonen haben keinen Zutritt zum Werftgelände, ausser sie sind von der Bootswerft Hofer Daniel beauftragt.

2.1Ausserhalb der Geschäftsöffnungszeiten ist jeder Zutritt zum Werftgelände auch für Mieter verboten.

2.12Geschäftsöffnungszeiten Bootswerft Hofer Daniel (Stand 2021):   Montag-Freitag von 13.30 – 18.00 Uhr Änderungen siehe Homepage


3       Rechnungsstellung

3.1  Die Lagermiete wird spätestens 10 Tage vor Fälligkeit in Rechnung gestellt.

3.2  Die Kosten für das Auswassern, den Transport und die Reinigung des Bootes sowie für Pauschalarbeiten werden grundsätzlich zusammen mit der Winterlagermiete in Rechnung gestellt. Die Bootswerft Hofer Daniel ist jedoch ohne separate Vorankündigung berechtigt, diese Kosten ausnahmsweise separat mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen oder auf einen von der Bootswerft Hofer Daniel besonders gesetzten späteren Fälligkeitstermin hin in Rechnung zu stellen.

3.3  Alle übrigen Service- und Unterhaltungsarbeiten sowie die Kosten für das Auswintern, den Transport zum Hafen, das Einwassern und die Sommerlagermiete für den leeren Anhänger werden nach jeweiliger Beendigung der Arbeiten mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen (ab Rechnungsdatum) oder auf einen von der Bootswerft Hofer Daniel besonders gesetzten späteren Fälligkeitstermin hin in Rechnung gestellt.

3.4  Die Bootswerft Hofer Daniel ist ohne separate Vorankündigung berechtigt, für umfangreiche Aufträge und/oder bei hohem Materialaufwand eine Teilrechnung im Umfang von höchstens der Hälfte der in der Auftragsofferte vereinbarten Gesamtkosten (inkl. MWSt.) und mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen (ab Rechnungsdatum) oder auf einen von der Bootswerft Hofer Daniel besonders gesetzten späteren Fälligkeitstermin hin zu stellen.

3.5  Die (Winter-) Lager-Miete für das Boot wird grundsätzlich pro Quadratmeter an Platzbedarf für Boot und Anhänger für sechs (Kalender-) Monate nach der Formel Länge x Breite über Alles (inklusive Bugspriet, Anhängerdeichsel, Aussenbordmotor und sonstiger herausragender Teile) in vollen Quadratmetern berechnet und im Mietvertrag festgelegt.

Dabei werden angebrochene Quadratmeter unter .49 m2 auf die nächstkleinere Quadratmeterzahl abgerundet und ab .50 m2 und mehr auf die nächstgrössere Quadratmeterzahl aufgerundet. Lagerzeiten unter sechs Monaten berechtigen nicht zu einem Lager-Mietabzug.

Das Boot kann mit vorgängiger Zustimmung der Bootswerft Hofer Daniel während der laufenden Vertragsdauer länger als die sechs Monate gelagert bleiben. Dabei wird für jeden zusätzlichen angebrochenen oder ganzen Kalendermonat eine ganze Monats-Lagergebühr berechnet.

3.6  Die (Sommer-) Lager-Miete für den leeren Anhänger wird grundsätzlich pauschal berechnet und im Mietvertrag festgelegt. Eine allfällig verkürzte Lagerzeit des leeren Anhängers berechtigt nicht zu einem Lager-Mietabzug.

Ich erkläre, dieses Reglement ausgehändigt erhalten und vollständig durchgelesen zu haben sowie als Bestandteil meines Lager-Mietvertrags mit der Bootswerft Hofer Daniel Steckborn zu akzeptieren: Ort und Datum:__________________________      Unterschrift d